Öffentliche Stadtführungen Führungen für Gruppen Osnabrücker-Bonbons Communauten
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Öffentliche Stadtführungen Führungen für Gruppen Osnabrücker-Bonbons Communauten

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Geschäftsbedingungen

1. Maximale Gruppengröße
Die Gruppengröße sollte 30 Personen nicht überschreiten. Bei einer größeren Gruppe kann eine klare Verständlichkeit des Stadtführers oder Stadtführerin und eine gute Sichtbarkeit der geführten Objekte nicht garantiert werden. Bei einer Gruppengröße die über 30 Personen liegt, ist eine Teilung der Gruppe erforderlich.

2. Zahlungsweise
Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt in aller Regel am Ende der Führung direkt und bar in der Rathausinformation – oder bei gegebenem Anlass auch an den Stadtführer oder die Stadtführerin. Nach vorheriger Vereinbarung ist auch eine Rechnungsstellung möglich.

3. Stornofristen und Stornokosten
Bis einen Tag vor dem vereinbarten Termin ist bei Stornierung der Stadtführung eine Bearbeitungspauschale von 25,00 € fällig. Wird eine Führung innerhalb 24 Stunden vor dem Termin storniert oder, ohne eine vorherige Stornierung, nicht in Anspruch genommen, so wird dem Auftraggeber eine Ausfallgebühr in Höhe des in der Buchungsbestätigung angegeben Mindestpreises in Rechnung gestellt.

4. Wartezeiten und Honorare bei Verspätung der Gruppe
Der Stadtführer, die Stadtführerin ist verpflichtet eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Stadtführung einzuhalten. Danach gilt die Führung als ausgefallen und dem Auftraggeber wird eine Ausfallgebühr in Höhe des in der Buchungsbestätigung angegeben Mindestpreises in Rechnung gestellt. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen Ihr und dem Stadtführer bzw. der Stadtführerin vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt oder – falls der Stadtführer bzw. die Stadtführerin nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung abgehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich Teilnahmegebühr nach dem Zeitraum, der sich aus Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.

5. Haftung
ZeitSeeing Stadtführungen (Frankenberg & Lehmann GbR) haftet auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Bei Erfüllungsgehilfen als Leistungsträgern ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Der Stadtführer, die Stadtführerin haftet nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.

6. Anerkennung der Geschäftsbedingungen
Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach bekannt werden schriftlich widerspricht.

Stand: April 2008

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